Beitragsordnung
1. Ab 01. Januar 2015 gelten für die Mitglieder des S.V. Chemie Guben 1990 e.V. bis auf Widerruf folgende Mindestbeitragssätze
Kinder und Jugendliche (Schüler, Azubis, Studenten) 6,00 € / Monat
Erwachsene 8,00 € / Monat
2. Die Sportabteilungen sind berechtigt, auf der Grundlage entsprechender Mitgliederbeschlüsse eigene Beitragssätze festzulegen.
3. Durch die Abteilungen sind für jedes Mitglied jährlich 14,00 € an den Verein abzuführen. Hierin enthalten sind hauptsächlich die Mitgliedsbeiträge, die an den Landessportbund Brandenburg und den Kreissportbund Spree-Neiße abzuführen sind.
4. Die Abführung an den Verein, die vom Vorstand schriftlich abgefordert wird, ist wie folgt fällig:
bis 31.03. des Kalenderjahres 9,00 € pro Mitglied
bis 30.06. des Kalenderjahres 5,00 € pro Mitglied
5. Die Beitragskassierung erfolgt in Eigenverantwortlichkeit der Abteilungen. Rückstände über drei Monate können grundsätzlich zum Verlust der Mitgliedschaft führen. Die Abteilungen sind außerdem berechtigt, Mitglieder mit Beitragsrückständen vorübergehend oder generell vom Sportbetrieb auszuschließen.
6. Von jedem neuen Vereinsmitglied können die Sportabteilungen eine Aufnahmegebühr kassieren. Die Höhe legt die Abteilung eigenständig fest.
7. Die Beitragsordnung wurde am 04. Februar 2015 vom Vereinsvorstand beschlossen.
U. Koschack R. Geßler
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender